Versicherbarkeit von Windenergieanlagen
Durch die zeitnahe Behebung von Initialschäden werden Folgeschäden und langdauernde Ausfälle vermieden. Dies bringt Vorteile für alle: der Betreiber zahlt geringere Prämien, der Versicherer verringert seine Schadenaufwendungen.
Die zunehmende Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen und das hohe Innovationstempo des deutschen Windenergiemarktes haben in den letzten Monaten zu einer Diskussion über die zukünftige Versicherbarkeit von Windenergie geführt. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft standen im Jahr 2002 30 Millionen Euro an Versicherungsbeiträgen für die Maschinen- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung von Windenergieanlagen und der Betriebsunterbrechung fast 45 Millionen Euro an Schadenaufwendungen gegenüber. Die Versicherung von Windenergieanlagen ist mit den bisherigen Modellen daher in einigen Bereichen nicht profitabel.
"Um die Versicherbarkeit von Windenergieanlagen langfristig zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten aus Fehlern lernen. Es kann nicht nur darum gehen Schäden bei Versicherern einzureichen. Ziel muss es sein, zukünftige Schäden zu vermeiden" kommentiert der Präsident des BWE, Dr. Peter Ahmels die Situation. "Ich halte es für erforderlich, das Versicherer, Betreiber und Hersteller gemeinsam die Verantwortung für die Risiken des Betriebs übernehmen" erläutert Ahmels den Hintergrund der gemeinsamen Entwicklung.
Branchenüblich ist bisher die in der Revisionsklausel vorgesehene "vorbeugende Instandhaltung". Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Bauteilen - unabhängig von deren Zustand - regelmäßig prophylaktisch ausgetauscht werden müssen. Dieser prophylaktisch vorgenommene Austausch ist aus Gothaer- und BWE-Sicht nicht der richtige Weg zur gemeinschaftlichen Sanierung der Branche. "Neue Modelle der Risikominimierung, die auch die Ausfallzeiten der Anlagen reduzieren, waren erforderlich" beschreibt Dr. Stephan Zilkens, Leiter Firmenkunden Sachversicherungen bei den Gothaer Versicherungen die Ausgangssituation. Deshalb hat die Gothaer gemeinsam mit dem BWE die sogenannte "Zustandsorientierte Instandhaltung" entwickelt. Das Konzept sieht regelmäßige Sachverständigenprüfungen vor, durch die der tatsächliche Zustand der Windenergieanlage festgestellt wird. Auf diese Weise werden Initialschäden frühzeitig erkannt und Instandhaltungsmaßnahmen samt Instandhaltungszeiträumen definiert. "Diese systematische Früherkennung und Behebung von Schäden hilft den Versicherern, den Herstellern und den Anlagenbetreibern kostspielige Folgeschäden im Sachschaden und im Ertragsausfallbereich zu vermeiden" beschreibt Zilkens die Vorteile für alle Beteiligte.
Das dieses Konzept insbesondere auch für den Betreiber sinnvoll ist, belegt auch die Aussage von Herrn Helmer Stecker, Geschäftsführer im Segment Windenergie bei GHF, einem der größten Emissionshäuser in Deutschland und ein Top-Betreiber im deutschen Windenergiemarkt. "Bereits seit 1997 ist GHF im Segment der Windenergie tätig. Von Anfang an wird das Konzept der zustandsorientierten Instandhaltung bei uns gelebt. Aus diesem Grund sind unsere Anlagen frei von inneren Betriebsschäden. Die sich daraus ergebenden Vorteile, sowohl für uns als Betreiber als auch für die in unseren Fonds investierten Anleger, liegen beispielsweise in stabilen Versicherungskonditionen und geringeren Ausfallzeiten der Anlage".
Diese zustandsorientierte Instandhaltung wird durch die Gothaer Allgemeine Versicherung AG über die Besonderen Vereinbarungen BV 9670 "Zustandsorientierte Instandhaltung für Windenergieanlagen" bei allen Vertragsänderungen und bei allen Neuabschlüssen zugrunde gelegt.
Quelle: Pressemeldung Gothaer Versicherungsbank VVaG
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