Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und regionale Kammern das geplante Gesetzesvorhaben kritisiert. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Akteure keine unabhängige Rechtsberatung garantieren können, da sie Gewinninteressen verfolgen. Ohne berufsrechtliche Kontrolle bestünde das Risiko systemischer Interessenkonflikte und willkürlicher Ablehnungen von Deckungszusagen. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten so keinen effektiven Rechtsbeistand im Kostenstreit. Diskreditieren so die gewachsenen berufsständischen Schutzmechanismen und schwächen den Mandantenschutz beträchtlich.
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Unfreie Beratung durch Versicherer bezeichnet BRAK-Präsident Wessels als Augenwischerei
Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte am 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern deutliche Kritik an dem dort eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie warnt, dass eine Ausweitung der erlaubten Dienstleister auf Rechtsschutzversicherer die berufsrechtlich gesicherte Unabhängigkeit und Qualität der anwaltlichen Beratung beschädigen würde. Gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung auf Bundesebene, um den Verbraucherschutz und das Vertrauensverhältnis Mandant-Anwalt nachhaltig zu verteidigen.
Profitstreben der Versicherer konterkariert grundsätzlich neutrale und faire Mandantenberatung
Rechtsschutzversicherer gestalten ihre Geschäftsprozesse gewinnorientiert mit klarer Fokussierung auf Kosteneinsparungen, was einer klientenorientierten Rechtsberatung zuwiderläuft. Eigenständige Rechtsdienstleistungen durch solche Versicherungen verursachen systematische Interessenkonflikte. Kunden bleiben über diese Zielkonflikte im Unklaren, weil Versicherer keine Offenlegung wirtschaftlicher Motive leisten. Eine externe Prüfbehörde für Kostenentscheidungen fehlt, sodass kein effektiver Schutz vor willkürlichen Leistungsablehnungen und mangelnder Transparenz besteht.
Versicherungsmissbrauch durch Deckungsverweigerung stoppt ohne anwaltliche Durchsetzung nicht dauerhaft
Juristische Praxiserfahrungen veranschaulichen, wie Rechtsschutzversicherer anfängliche Deckungszusagen oft ausschlagen oder ausdehnen, um ihre Auszahlungen zu minimieren. Mandantinnen und Mandanten verbleiben solange ohne gesicherten Rechtsschutz und tragen finanzielle Risiken selbst. Erst durch gerichtliche Auseinandersetzung und gezielte anwaltliche Verfolgung vertraglicher Ansprüche wird die ursprünglich versprochene Kostenübernahme erreicht. Würden Versicherer direkt Rechtsberatungen durchführen, entfielen unabhängige Kontrollinstanzen und Verbraucher wären willkürlicher Leistungsverweigerung vollkommen schutzlos ausgeliefert insbesondere bei mehrstufigen Prozessführungen mit hohem Beweisaufwand und unvorhersehbaren.
Bayerns Vorstoß entzieht Mandanten garantierte Beraterneutralität und rechtliche Sicherheit
Die Initiative in Bayern verkennt die unerlässliche Funktion berufsrechtlicher Regelungen, die Rechtsberatung unabhängig, neutral und qualitätsgesichert machen. Standesrecht und Haftungsnormen binden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte daran, Mandanteninteressen über wirtschaftliche Überlegungen zu stellen. Ohne diese Vorgaben entstehen Interessenkonflikte, und Verbraucher verlieren effektiven Schutz gegen einseitige Entscheidungen. Nur durch die Aufrechterhaltung dieser beruflichen Verpflichtungen bleibt gewährleistet, dass juristische Dienstleistungen vertrauenswürdig, transparent und frei von kommerziellen Einflüssen angeboten werden.
Dr. Wessels bezeichnet geplante RDG-Änderung als Mandantengefährdendes Fiasko kategorisch
Für Dr. Wessels bedeutet das geplante bayerische Reformvorhaben eine einseitige Förderung von Rechtsschutzversicherern und eine Gefährdung der Mandantenrechte. Die behauptete Trennung zwischen Deckungsprüfung und Rechtsberatungsleistung falle in der realen Anwendung in sich zusammen. Versicherer agierten weiterhin ergebnisorientiert, gaben Kostensenkungsziele vor und vernachlässigten dabei das Primat der Mandanteninteressen, sodass das essentielle Prinzip der freien und unabhängigen Anwaltsberatung nicht mehr gewährleistet sei.
Diskussion um RDG-Änderung zeigt Bedeutung freier und unabhängiger Beratung
Mit ihrem gemeinsamen Veto gegenüber bayerischen RDG-Plänen sichern BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern den Fortbestand einer unabhängigen und freien anwaltlichen Beratung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von nachvollziehbaren Verfahren, nachvollziehbarer Dokumentation und garantierter fachlicher Neutralität. Anwaltlich installierte Kontrollmechanismen verhindern willkürliche Kostenverweigerungen durch Versicherer. Berufsethische und berufsrechtliche Standards gewährleisten eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität und schützen nachhaltig die Verbraucherinteressen. Die Standesvertretungen bekräftigen damit ihre zentrale Rolle als Hüterinnen einer unparteiischen und professionellen Rechtsberatung.

