Ölheizungen nicht mehr erlaubt: Was Hauseigentümer wissen müssen

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Zwar hatte der Bundeswirtschaftsminister angekündigt, dass Ölheizungen ab 2026 verboten werden sollen, doch es sieht nun so aus, als ob diese Maßnahme abgemildert wird. Die genauen Einzelheiten müssen jedoch noch geklärt werden.

Gebäudeenergiegesetz: Was Sie wissen sollten, wenn jetzt die Ölheizung verboten wird

Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Aufregung gesorgt. Obwohl das Ziel, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu schaffen, allgemein befürwortet wird, gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der finanziellen Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger.

Infografik: Pro und Contra des Heizungsverbots 2024 - Vielfältige Perspektiven im Überblick (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Pro und Contra des Heizungsverbots 2024 – Vielfältige Perspektiven im Überblick (Foto: Schwarzer.de)

GEG-Konzeptpapier: Ein Schnellleitfaden

Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes hat gezeigt, dass es im Bereich der Gebäudeheizung noch erheblichen Handlungsbedarf gibt. Denn obwohl die Energiewende in Deutschland bereits seit einigen Jahren voranschreitet, gibt es immer noch zu viele Haushalte, die auf fossile Brennstoffe setzen. Eine stärkere Förderung von alternativen Heizsystemen und eine bessere Beratung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind daher dringend erforderlich.

Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?

Der Wirtschaftsminister hatte vorgeschlagen, ab 2024 den Einbau von Gas- und Ölheizungen zu verbieten, was von der FDP abgelehnt wurde. Nach Gesprächen mit Vertretern beider Seiten wird das Konzeptpapier nun angepasst, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

Deutschland und Erdgas: Infografik enthüllt den unbestrittenen Energieträger Nr. 1. (Foto: Schwarzer.de)

Deutschland und Erdgas: Infografik enthüllt den unbestrittenen Energieträger Nr. 1. (Foto: Schwarzer.de)

Die geplante Abschaffung von Ölheizungen sorgt für Unsicherheit bei Hauseigentümern. Das Gebäudeenergiegesetz wird jedoch so ausgestaltet, dass unbillige Härtefälle vermieden und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Es gibt vorerst kein generelles Verbot von Heizungen einer bestimmten Art. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, alternative Heizmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, da ein Verbot von Ölheizungen in naher Zukunft sehr wahrscheinlich ist.

Schon im alten Gebäudeenergiegesetz von 2020 wurde ein Verbot für Ölheizungen beschlossen. Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Ölheizungen, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren. Das bedeutet, dass Ölheizungen, die im Jahr 1994 installiert wurden, ab 2024 verboten sind. Die entsprechenden Regelungen sind im §72 des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt.

Wie gut passt Ihre aktuelle Heizung zu Ihren Bedürfnissen? Eine anschauliche Infografik zur Überprüfung Ihrer Wunschheizung. (Foto: Schwarzer.de)

Wie gut passt Ihre aktuelle Heizung zu Ihren Bedürfnissen? Eine anschauliche Infografik zur Überprüfung Ihrer Wunschheizung. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?

In Deutschland ist geplant, ab 2024 den Einbau von Reine Ölheizungen zu verbieten. Ein allgemeines Verbot von Öl- und Gasheizungen soll bis 2045 umgesetzt werden. Bis dahin ist das Heizen mit Öl noch gestattet, jedoch müssen Ölheizungen ab 2024 mit regenerativen Energien kombiniert werden. Diese sollen 65 Prozent der benötigten Heizleistung erbringen, während die Ölheizung für Spitzenlasten im Winter eingesetzt werden kann.

Die anfänglich diskutierte Austauschpflicht für Ölheizungen wird nicht umgesetzt, obwohl sie von Wirtschaftsminister Habeck vorgeschlagen wurde. Stattdessen ist ein allmählicher Übergang zu regenerativen Energien geplant, indem alte Ölheizungen nach und nach ersetzt werden.

Zukünftige Heizmöglichkeiten ab 2026 erlaubt

Ursprünglich wollte Robert Habeck Öl- und Gasheizungen ab 2026 vollständig verbieten. Allerdings stieß er dabei auf den Widerstand des Wirtschaftsministers. Daraufhin entschied er sich für eine Änderung der Pläne: Ab 2024 dürfen keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basieren. Der Neueinbau von Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen, ist jedoch weiterhin möglich.

Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?

Ölheizungen werden nicht generell verboten, wenn sie in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele solcher Heizungen sind bereits seit einigen Jahren im Einsatz und werden beispielsweise in Verbindung mit Photovoltaikanlagen genutzt. Dabei übernimmt die Anlage den Hauptteil der Heizleistung, während die Ölheizung lediglich für Spitzenlasten genutzt wird. Diese Art der Nutzung wird ab 2024 für neu installierte Heizungen zur Pflicht, bestehende Ölheizungen dürfen jedoch weiterbetrieben werden.

  • Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
  • Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
  • Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden

Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf den Einbau von Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Nur bei einer Heizungshavarie, die eine Reparatur unmöglich macht, muss der Ölkessel komplett ausgetauscht werden. In diesem Fall darf der neue Kessel nur in Kombination mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.

In der Infografik wird die Arbeitsweise einer Hybridheizung dargestellt, die erneuerbare Energien und herkömmliche Energieträger kombiniert. (Foto: Schwarzer.de)

In der Infografik wird die Arbeitsweise einer Hybridheizung dargestellt, die erneuerbare Energien und herkömmliche Energieträger kombiniert. (Foto: Schwarzer.de)

Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?

Viele Hauseigentümer mit veralteten Ölheizungen fragen sich, ob es noch sinnvoll ist, diese noch schnell zu ersetzen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Eine neue Ölheizung wäre in diesem Jahr noch legal, ohne dass eine Hybridheizung benötigt wird. Es ist jedoch wichtig, die langfristigen Kosten und Umweltauswirkungen eines solchen Austauschs zu berücksichtigen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur neue Heizungsanlagen betrifft. Defekte Ölheizungen können auch in den Jahren 2024 und 2027 repariert werden, ohne dass die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien angewendet werden muss. Hauseigentümer, deren Heizungen in absehbarer Zeit ersetzt werden müssen, sollten jedoch die neuen Regelungen im Blick behalten.

Es gibt eine lange Wartezeit für den Einbau einer neuen Ölheizung aufgrund der langen Lieferzeiten einiger der benötigten Materialien. Diese Wartezeit kann bis zu zehn oder zwölf Monate dauern. Während die neuen Vorschriften des GEG den Beginn der Bauausführung berücksichtigen, sollten diejenigen, die vor 2024 eine neue Ölheizung einbauen lassen möchten, schnell handeln. Es ist jedoch ratsam, die Entscheidung nicht überstürzt zu treffen, da niemand die Zukunft vorhersagen kann und weitere Gesetzesänderungen die Investition in eine Ölheizung in Frage stellen könnten.

Viele ältere Menschen haben Schwierigkeiten, Kredite von Banken zu erhalten, um ein neues Heizungssystem zu installieren, was von einigen Verbraucherschützern als Ausnahme angesehen wird. In diesen Fällen kann eine konventionelle Ölheizung eine gute Option sein, um zu einem erschwinglichen Preis eine zuverlässige Heizung zu erhalten, die für mindestens 20 Jahre funktioniert und beim Einbau weniger kostet als andere Alternativen wie die Wärmepumpe.

Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?

Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, bestehende Öl- und Gasheizungen gegen erneuerbare Energiequellen auszutauschen, was bedeutet, dass Hausbesitzer keine Strafen zu befürchten haben, wenn sie ihre alten Systeme weiter nutzen. Allerdings dürfen Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden und werden vom Bezirksschornsteinfeger überwacht. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, die auch für Einschränkungen bei Neubauten von Heizungen ab 2024 gelten.

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