Ölheizung Austauschflicht: Strafe für Umweltsünder

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Die neue Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass Gebäudeeigentümer ihre Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundlichere Heizsysteme ersetzen müssen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Neue Heizungen nur noch mit erneuerbaren Energien: Was Hausbesitzer jetzt beachten müssen

Ab 2024 müssen Hausbesitzer beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energien setzen und mindestens 65 Prozent davon nutzen. Zudem sind bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren auszutauschen, um den neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerecht zu werden.

Die bevorstehende Abschaffung von Öl- und Gasheizungen verunsichert viele Verbraucher, ob sie ihre Heizung bereits jetzt austauschen sollten oder nicht. Doch es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, um keine teuren Strafen zu riskieren.

Sanktionen für Missachtung der Austauschpflicht von Ölheizungen und verwandten Geräten

Das Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder von 5000, 15.000 und 50.000 Euro vor, aber ähnliche Sanktionen waren bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.

Die Zusammenführung des Gebäudeenergiegesetzes hat dazu geführt, dass der mittlere Strafrahmen auf 10.000 Euro gesenkt wurde, während die Strafen aus den vorherigen Versionen beibehalten wurden.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot und soll nicht nur den aus der Tat resultierenden Nutzen abdecken, sondern auch darüber hinausgehen. Eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden kann hierbei erforderlich sein.

GEG-Änderung: Neue Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten im Energierecht

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Neue Regeln für Heizungsaustausch: Verstöße werden teurer

In der aktualisierten Gesetzesnovelle des GEG wurden bestimmte Paragraphen modifiziert, um Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Wärmepumpen zu regeln. Die Änderungen können in der Novelle selbst eingesehen werden, und Verstöße können nun mit Geldstrafen von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Während das neue Gesetz höhere Strafen von 10.000 Euro für das Nichtvorlegen von Energieausweisen oder Kopien vorsieht, bleiben die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Vorschriften zur Wärmedämmung und Wärmeabgabe von Leitungen und Armaturen unverändert.

Der Schornsteinfeger muss bei der Feuerstättenschau sämtliche Heizanlagen im Haus inspizieren und daraufhin einen Bescheid erstellen, der die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten mit genauen Fristen festlegt.

Im Falle, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, sind Schornsteinfeger dazu verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden. Wie Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, gegenüber Bild erklärte, gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Kontrollbehörden. In einigen Fällen wird möglicherweise nur eine Verwarnung ausgesprochen.

Heizungsumstellung: Verpassen Sie nicht den Zeitpunkt

Patrick Biegon, ein Experte für Verbraucherschutz, beruhigt die Verbraucher und sagt, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Die Verbraucher haben genügend Zeit, um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Bestehende Heizsysteme müssen nicht ersetzt werden, da die Verpflichtung zur Verwendung erneuerbarer Energien nur für neu installierte Heizungen gilt. Hausbesitzer müssen daher keine Bußgelder befürchten und können ihre Heizungen weiterhin betreiben und reparieren lassen.

Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, gibt es keinen Grund zur Sorge, da das GEG eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme vorsieht. Robert Habeck hat auch verschiedene Fördermöglichkeiten bereitgestellt, um den Umstieg zu erleichtern.

Klimaschutz und Komfort: Warum Öl- und Gasheizungen weiterhin gefragt sind

Laut aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird momentan über 80 Prozent der Wärmenachfrage in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt. Erdgas ist hierbei im Gebäudewärmebereich die vorherrschende Energiequelle und wird von fast der Hälfte der deutschen Haushalte zur Beheizung genutzt.

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