Kommunale Energieversorger: „2 Prozent reichen nicht“

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Hessen verfolgt ehrgeizige Ziele im Umwelt- und Klimaschutz. Ein Sprecher der kommunalen Energieversorger sagte nun jedoch, dass hierfür mehr Platz für Windräder notwendig sei.

Kommunale Energieversorger fordern mehr Platz für Windräder

Ralf Schodlok ist Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen. Diese Abkürzung steht für Verband kommunaler Unternehmen. Dieser repräsentiert vorwiegend kommunale Energieversorger sowie städtische Betriebe aus den Bereichen Wasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung. Der Verband hat rund 150 Mitglieder.

Als Vorsitzender gab Schodlok nun eine Pressekonferenz und forderte dabei in erster Linie, dass das Bundesland Hessen mehr Platz für das Errichten von Windrädern bereitstellen müsse. Er machte deutlich, dass ohne diese Maßnahmen das ehrgeizige Ziel, das sich das Bundesland auf dem Hessischen Energiegipfel bereits 2011 gesetzt hatte, nicht zu erreichen ist. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Hessen bis zum Jahre 2050 seinen kompletten Energiebedarf für die Strom- und die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen beziehen soll.

Hintergrund: die Beschlüsse des Hessischen Energiegipfels

Am 5. April 2011 war das Aufsehen groß, als Ministerpräsident Volker Bouffier den Hessischen Energiegipfel ins Leben rief. Dieser umfasste die Fraktionen des Landtags, Vertreter der Städte und Gemeinden, Umweltverbände, Gewerkschaften und Industrieverbände. Das Ziel war es, die Zukunft der Energieversorgung des Landes zu planen. Dabei handelte es sich um einen zum damaligen Zeitpunkt einzigartigen Prozess mit hoher Vorbildfunktion. Der Hessische Energiegipfel setzte viele wichtige Denkanstöße, die auch weit über die Region hinaus Beachtung fanden.

Die eigentlichen Tagungen fanden dann im November des gleichen Jahres statt und umfassten ein mehrtägiges Programm. Einer der wesentlichen Inhalte der Tagesordnung bestand darin, einen zukunftsfähigen Energiemix aus erneuerbaren und fossilen Quellen für die Region zu definieren. Außerdem sollten Potenziale für Einsparungen und für die effizientere Ausnutzung der Energie aufgespürt werden. Der Aufbau einer verlässlichen und versorgungssicheren Infrastruktur für die Energieversorgung stand ebenfalls auf dem Programm. Schließlich diskutierten die Teilnehmer über die gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen.

Einer der zentralen Beschlüsse des hessischen Energiegipfels bestand darin, die gesamte Energieversorgung des Bundeslandes bis 2050 aus erneuerbaren Energiequellen zu bestreiten. Das betrifft sowohl die Stromversorgung als auch die Energie, die zum Heizen zum Einsatz kommt.

Ausschließlich erneuerbare Energiequellen sollen bis 2050 ganz Hessen versorgen. (#1)

Ausschließlich erneuerbare Energiequellen sollen bis 2050 ganz Hessen versorgen. (#1)

Die Beschlüsse des Hessischen Energiegipfels im Überblick:

  • vollständige Umstellung auf erneuerbare Energie bis 2050
  • Programm zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Umsetzung von Einsparungen
  • Ausbau der Versorgungs-Infrastruktur für eine sichere Energieversorgung soll so dezentral wie möglich erfolgen
  • Programm zur Steigerung der der gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmen

Um die Umsetzung des Hauptziels – der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2050 – zu ermöglichen, sicherten die Teilnehmer des Gipfels zu, dass mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung stehen müssen. Nach den Berechnungen der Experten sollte diese Fläche ausreichen, um eine nachhaltige Energieversorgung aus Windkraft in Hessen zu ermöglichen.

VKU: Bisherige Flächen für Windräder machen Erreichen der Ziele unmöglich

Der VKU, zu dem viele kommunale Energieversorger gehören, die die Hauptlast dieser Umstellung tragen sollen, stellte nun jedoch nochmals eigene Berechnungen zu diesem Thema an. Und das mit einem eideutigen Ergebnis: zwei Prozent reichen nicht aus, um das hochgesteckte Ziel zu erreichen. Aus diesem Grund forderte Schodlok nun eine Nachbesserung in diesem Bereich.

Zwei Prozent reichen nicht aus, um das hochgesteckte Ziel zu erreichen. (#2)

Zwei Prozent reichen nicht aus, um das hochgesteckte Ziel zu erreichen. (#2)

Als einen Hauptgrund nannte er, dass es sich bei den zugewiesenen Flächen um Brutto-Werte handle. Um eine vollständige Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten, sei es jedoch notwendig, dass netto zwei Prozent der Landesfläche zur Verfügung stehen. Er führte aus, dass auf vielen Flächen, die den kommunalen Energieversorgern für die Ausnutzung der Windenergie zugewiesen wurden, erhebliche Einschränkungen bestehen – beispielsweise durch den Natur- und den Artenschutz. An anderen Stellen sind die Windverhältnisse nicht ausreichend, um Energie zu gewinnen. Aus diesem Grund sei nur ein relativ kleiner Teil nutzbar.

Die Zwei-Prozent-Klausel ist zwar eigentlich ausreichend, um genügend Windenergie zu produzieren. Allerdings ist es dafür notwendig, dass die Gesamtheit der zugewiesenen Flächen auch nutzbar ist. Daher forderte Schodlok, zwei Prozent netto anstatt zwei Prozent brutto als Wert festzulegen. Andernfalls sei es nicht möglich, die auf dem Hessischen Energiegipfel vorgesehenen Mengen zu produzieren. Aus diesem Grund forderte er die Landesregierung auf, diesen Punkt abzuändern.

Weitere Forderungen der kommunalen Energieversorger

Im Rahmen der Pressekonferenz stellte der VKU-Präsident noch einige weitere Forderungen auf, die nach Ansicht des Verbands für eine sinnvolle Tätigkeit der kommunalen Energieversorger und für das Erreichen der Ziele des Hessischen Energiegipfels notwendig seien. Unter anderem führte er auf, dass ein flächendeckendes Angebot für Breitbandinternet notwendig sei. Nur so können auch in strukturschwachen Gegenden kommunale Energieversorger entstehen.

Auch hinsichtlich der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge forderte er, dass diese in allen Regionen des Bundeslandes entstehen müssen. Bisher konzentrieren sich diese fast ausschließlich auf die großen Ballungszentren, in denen sie besonders lukrativ sind. Ein weiterer wichtiger Punkt des Forderungskatalogs betraf den Trinkwasserschutz. In diesem Bereich geht es in erster Linie um die Belastung mit Spurenelementen und Nitraten. Die Verursacher sind vorwiegend landwirtschaftliche Betriebe sowie die Pharmaindustrie. Sprecher des VKU führten aus, dass die Aufgabe der Reinigung nicht den kommunalen Betrieben übertragen werden darf. Vielmehr forderten sie, die Verursacher dafür verantwortlich zu machen.


Bildnachweis: ©Shutterstock – Titelbild: Jiri Flogel / Steve Ashto (Collage druch Schwarzer.de), – #01: ponsulak, – #02: artvivartviva

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