Allgemeinverfügung: Definition, einfache Erklärung, Varianten und wie der Erlass einer Allgemeinverfügung abläuft

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Eine Allgemeinverfügung ist eine Entscheidung im öffentlichen Recht, die von einer Behörde getroffen wird und unmittelbare Auswirkungen auf eine unbestimmte Anzahl von Personen hat. Ein Beispiel wäre eine Allgemeinverfügung, die es Geschäften erlaubt, an einem bestimmten Tag außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu öffnen. In diesem Fall würde die Verfügung für alle Geschäfte gelten, die diese Bedingungen erfüllen, und nicht nur für eine bestimmte Anzahl von Einrichtungen oder Personen.

Definition: Was ist eine Allgemeinverfügung?

Weder für schriftliche noch für mündliche Allgemeinverfügungen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Form. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese sowohl mündlich als auch schriftlich bekanntzugeben. Eine schriftliche Bekanntgabe ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend. Darüber hinaus kann die Bekanntgabe auch öffentlich erfolgen.

Arten der Allgemeinverfügung

Wie Allgemeinverfügungen in drei verschiedene Kategorien unterteilt werden können.

Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung

Eine adressatenbezogene Allgemeinverfügung ist eine offizielle Anweisung, die für eine unbestimmte Anzahl von Personen gilt und auf eine spezifische Situation abzielt. Ein Beispiel hierfür ist das Verbot, Baustellen zu betreten, das von vielen Gemeinden und Behörden erlassen wird, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Oktober 2012, die ein Verbot von alkoholischen Getränken in Regionalzügen vor und nach einem Fußballspiel durch die Bundespolizei beinhaltet, gilt als adressatenbezogene Allgemeinverfügung, die sich an alle Personen richtet, die an diesem Tag mit den betreffenden Zügen unterwegs sind.

Die sachbezogene Allgemeinverfügung

Die sachbezogene Allgemeinverfügung ist ein Instrument der Verwaltung, um die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache zu klären. Hierfür kann eine Verfügung erlassen werden, wie beispielsweise die Widmung einer Straße oder eines öffentlichen Platzes.

Die benutzungsregelnde Allgemeinverfügung

Nutzungsregeln für öffentliche Einrichtungen sind als benutzungsregelnde Allgemeinverfügungen anzusehen, die von jedem Bürger beachtet werden müssen.

Erlass einer Allgemeinverfügung

Im Hinblick auf den Adressatenkreis und ihre Erlassregelungen unterscheiden sich Allgemeinverfügungen von einfachen Verwaltungsakten. Sie richten sich an eine definierte Gruppe von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale bestimmt werden, und ihre Regelungen sind allgemein gehalten.

Eine Allgemeinverfügung kann erlassen werden, ohne dass alle betroffenen Parteien angehört werden. Aufgrund der großen Anzahl von Beteiligten in der Praxis kann dies jedoch schwierig sein. Daher haben die betroffenen Parteien keine Gelegenheit, ihre Meinung zu den Tatsachen zu äußern oder Stellung dazu zu beziehen.

Beispiele einer Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung vom 9. September 2022

Hamburgs Finanzbehörde hat beschlossen, eine Einkommensteuer-Vorauszahlung zu reduzieren, die für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG festgesetzt wurde. Die Reduktion wird durch eine Allgemeinverfügung um die Energiepreispauschale nach § 112 Absatz 2 EStG erfolgen, solange kein individueller Vorauszahlungsbescheid vorliegt.

Allgemeinverfügung vom 7. April 2022

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder sieht vor, dass Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt werden sollen. (§ 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

Allgemeinverfügung vom 28. Februar 2022

Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Abziehbarkeit von Erschließungskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die von Gemeinden auf Anwohner umgelegt werden, werden laut der Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder nicht berücksichtigt. (§ 35a Abs. 3 EStG)

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