Messstellenbetriebsgesetz: Definition, Kosten, Einbaupflicht

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Ab 2032 müssen alle Haushalte und Unternehmen, die mit Strom versorgt werden, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme installieren, wie es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorschreibt.

Update 20.04.2023: Smart Metering: Bundestag beschließt beschleunigten Rollout

Mit dem Beschluss des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) am 20.4.2023 hat die Regierungskoalition die Einführung von Smart Metern vorangetrieben, um den Energieverbrauch zu optimieren und das Stromnetz zu entlasten.

Überarbeitung des Messwesens durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016

Im September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft, das das Messwesen in Deutschland grundlegend neu strukturiert hat. Es gibt neue Marktrollen, die Abrechnungsentgelte Strom wurden abgeschafft und der grundzuständige Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme hat bis 2032 Zeit, um diese flächendeckend einzubauen.

In der Vergangenheit waren analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme die Standardoptionen für Haushaltskunden. Jedoch gibt es jetzt neue Zählersysteme, die verwendet werden.

  • Moderne Messeinrichtungen, auch mME genannt, sind digitalisierte Zähler, die in der Lage sind, sich an ein Smart Meter Gateway (SMGW) anzuschließen. Durch diese Verbindung wird eine Kommunikationsschnittstelle geschaffen. Der besondere Vorteil dieser Zähler ist ihre Fähigkeit zur langfristigen Datenspeicherung. Es ist jedoch zu beachten, dass keine Datenübertragung durch mME erfolgt.
  • Eine moderne Messeinrichtung gilt als intelligentes Messsystem, wenn sie über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk integriert ist und die von ihr erfassten Daten sicher übertragen werden können.

Die Vorschriften hinsichtlich Messung und Abrechnung von Energieverbräuchen sowie der Austausch von Informationen im Energiemarkt sind von großer Bedeutung.

Seit Anfang 2017 sind moderne Messeinrichtungen im Markt verfügbar und können von Messstellenbetreibern installiert werden. Durch eine Marktanalyse des BSI wurde 2020 der Startschuss für einen flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen gegeben.

Aufhebung der Markterklärung für die Verbreitung von intelligenten Messsystemen im Jahr 2021

Mit Wirkung für die Vergangenheit hat das BSI am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Möglichkeit von intelligenten Messsystemen gemäß § 30 MsbG zurückgenommen.

Durch eine Verfügung des BSI wurde festgestellt, dass die Verwendung und Installation von intelligenten Messsystemen keine erheblichen Gefahren darstellt. Messstellenbetreiber können somit weiterhin frei entscheiden, ob sie solche Systeme einbauen oder nicht.

Die nicht gedeckten Kosten der Verteilernetzbetreiber werden als Zusatzkosten im Netzentgeltsystem aufgeführt.

Laut § 7 Abs. 2 MsbG dürfen die Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nicht in den Erlösobergrenzen des Verteilnetzbetreibers enthalten sein, was bei der Überprüfung der Kosten und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV berücksichtigt werden muss.

Für moderne Messgeräte und intelligente Messsysteme ist es üblich, dass der Netzbetreiber die Aufgabe des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernimmt. Dies kann jedoch dazu führen, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen, da es an klaren Abgrenzungen und Quersubventionen mangelt.

Um sicherzustellen, dass die Kosten für moderne Zähler gerecht auf die verschiedenen Betreiber verteilt werden, sieht die Anreizregulierungsverordnung vor, dass die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber um die Kosten für den Messstellenbetrieb korrigiert werden müssen. Diese Kosten wurden im Basisjahr 2016 noch von den Netzbetreibern übernommen, sind jedoch aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes nun in die Verantwortung des grundzuständigen Messstellenbetreibers übergegangen. Die Abschmelzung dieser Kosten im Regulierungskonto soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber nicht für die Kosten der modernen Zähler aufkommen müssen, sondern jeder Betreiber für seine eigenen Kosten verantwortlich ist.

Die Trennung des Messstellenbetriebs ist eine Aufgabe der Regulierungsbehörden. Trotz dieser Trennung bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem erhalten, die als Zusatzkosten betrachtet werden können und nicht vermieden werden können.

Um den Bestimmungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sowie den Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung in § 6b EnWG gerecht zu werden, müssen grundzuständige Messstellenbetriebe für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ihre Tätigkeiten von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgung trennen und in einem gesonderten, testierten Abschluss ausweisen.

Um sicherzustellen, dass die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ordnungsgemäß durchgeführt wird, hat die Bundesnetzagentur die Verantwortung, den Tätigkeitsabschluss der zuständigen Netzbetreiber in Bundeszuständigkeit zu überwachen.

Einbauvorschriften gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz

Die Messstellenbetreiber können weiterhin intelligente Messsysteme installieren und betreiben, da dies im Einklang mit den Gesetzen steht. Es besteht jedoch keine Verpflichtung mehr zur Installation, nachdem die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.

Welche Messstellenbetreiber gibt es?

Abhängig vom Messbereich und der Art der Messungen gibt es verschiedene Messstellenbetreiber, die ihre Dienstleistungen anbieten. Hier sind einige der am meisten genutzten Messstellenbetreiber aufgeführt.

  • Stromnetzbetreiber: Stromnetzbetreiber sind für die Überwachung des Stromverbrauchs und der Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz verantwortlich. Bekannte Betreiber in Deutschland sind unter anderem Amprion, TenneT und 50Hertz.
  • GasnetzbetreiberIn Deutschland sind Gasnetzbetreiber wie Open Grid Europe oder Gascade dafür zuständig, den Gasverbrauch und die Einspeisung von Gas in das Netz zu messen und zu überwachen.
  • Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Aufgabe der Messung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge obliegt den Betreibern der Wasser- und Abwassernetze. In Deutschland gehören dazu Unternehmen wie die Berliner Wasserbetriebe oder die Stadtwerke München.
  • Telekommunikationsanbieter: Um sicherzustellen, dass ihre Kunden eine zuverlässige Internetverbindung haben, führen Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica regelmäßig Messungen durch, um die Qualität ihrer Dienstleistungen zu überwachen.
  • Verkehrsbetriebe: Ob im städtischen oder im Fernverkehr, Verkehrsbetriebe sind der Schlüssel zur Mobilität. Sie stellen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und sind verantwortlich für die Planung und Organisation von Transportwegen.

Abhängig von der Art der Messungen und des Einsatzgebietes existieren zahlreiche Messstellenbetreiber, die jeweils ihre spezielle Expertise einbringen.

Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Strom- und Gaszähler werden in Deutschland von einer Vielzahl von Messstellenbetreibern betrieben.

Es sollte berücksichtigt werden, dass ein Energieversorger nicht immer auch der Betreiber der Messstellen ist. Meistens obliegt diese Aufgabe dem Netzbetreiber. Es gibt jedoch auch unabhängige Messstellenbetreiber, die die Verbrauchsdaten auslesen und abrechnen können.

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Liste Messstellenbetreiber für Strom in Deutschland
Messstellenbetreiber Anschrift Webseite
Messstellenbetreiber für Strom
Discovergy GmbH Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg Discovergy GmbH
Stromnetz Hamburg GmbH Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg Stromnetz Hamburg