Heizungsverbot findet keine Zustimmung: Deutsche fordern andere Maßnahmen

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Die Ampelkoalition plant ein „Heizungsverbot“, um ab 2024 nur noch Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent in Ein- und Mehrfamilienhäusern zuzulassen, um den CO?-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren.

Mehrheit der Deutschen gegen Einschränkung von Heizungsmöglichkeiten

In Deutschland wird derzeit über einen Gesetzentwurf diskutiert, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen untersagt. Laut einer Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL und ntv lehnen 78 Prozent der Bürger das Vorhaben ab, während nur 18 Prozent dafür sind.

Das sollte kommen: Wende in der Heizbranche: Öl- und Gasheizungen werden verbannt

  • Ab dem 1. Januar 2024 muss bei jeder neu installierten Heizung ein Anteil von 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Für die Heizung können Wärmepumpen eingesetzt werden, doch es gibt auch andere Lösungen, wie zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Heizwertgerät.
  • Der Ersatz funktionsfähiger Öl- und Gasheizungen ist nicht notwendig.
  • Es ist erlaubt, veraltete Heizungen wieder instand zu setzen.
  • Eine Verpflichtung zum Austausch tritt erst auf, wenn ein Heizkessel defekt ist oder seit 30 Jahren in Betrieb ist, auch wenn er noch funktioniert.
  • Die Verpflichtung zum Austausch gilt für Eigentümer über 80 Jahre nur bei Verkauf oder Vererbung des Hauses.
  • Ab dem 31.12.2044 ist der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkesseln nicht mehr gestattet, Gaskessel müssen stattdessen mit grünen Gasen betrieben werden.
  • Haushalte mit geringem Einkommen sollen von Härtefallregelungen profitieren, während zugleich Fördermaßnahmen geplant sind.

Es gibt einen Unterschied in der Ablehnung zwischen Ost- und Westdeutschland, da 91 Prozent der Menschen im Osten und 75 Prozent im Westen dagegen sind.

Während nur Anhänger der Grünen mehrheitlich für das Gesetz sind, liegt ihre Zustimmung mit 53% vergleichsweise niedrig. Bei Wählern der AfD gibt es die größte Ablehnung, mit 98% gegen das Gesetz.

Die Rechtskraft der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist von der Zustimmung des Parlaments abhängig.

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