Heizungsverbot: Entwarnung für Hauseigentümer oder weiterhin Unsicherheit?

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Vor einem Jahr wurde in der Koalition beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 spezifische Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen gelten sollen. Jede neu eingebaute Öl- oder Gasheizung muss dann mit einem Heizsystem kombiniert werden, das zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der Gesetzesentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, führte zu intensiven Diskussionen.

Verbot ab 2024: Welche Heizsysteme sind tabu?

In der Koalitionssitzung am 28. März 2023 kam es zu einer Einigung zwischen den Vertretern der beteiligten Parteien. Wirtschaftsminister Robert Habeck nahm eine Änderung an seiner geplanten Austauschpflicht für alte Heizungen vor und legte die Vorgaben für neu einzubauende Heizungen auf eine 65-Prozent-Regel fest. Alte Öl- und Gasheizungen sind von einem Einbauverbot nicht betroffen, sofern sie die erlaubte Betriebsdauer von 30 Jahren nicht überschritten haben. Somit gilt der ursprüngliche Heizungsplan von Habeck als verworfen.

Bürgerstimmen zum Heizungsverbot 2024: Infografik mit Umfrageergebnissen (Foto: Schwarzer.de)

Bürgerstimmen zum Heizungsverbot 2024: Infografik mit Umfrageergebnissen (Foto: Schwarzer.de)

Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, schlägt man vor, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen sowie aller anderen Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, zu verbieten. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, aber ihre Neuinstallation ist untersagt. Bei einer defekten Heizung ist jedoch eine Reparatur erlaubt, und sie ist somit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab dem Jahr 2024 dürfen neu installierte Öl- oder Gasheizungen nur noch als Hybridheizungen betrieben werden. Ein Teil der benötigten Heizenergie muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Kombination mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen ist erlaubt, solange mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen bezogen werden. Fossile Brennstoffe sollen nur noch in Spitzenlastzeiten eingesetzt werden.

Infografik: Unsere Energie Nr. 1: Erdgas in Deutschland führend. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Unsere Energie Nr. 1: Erdgas in Deutschland führend. (Foto: Schwarzer.de)

Ab 2024 sind Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr erlaubt. Diese Heizungen dürfen dann höchstens 30 Jahre alt sein. Der Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen überwachen und einen Termin für den Austausch festlegen. Bei Nichtbeachtung können gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Eine neue Heizung ist eine wichtige Investition – informieren Sie sich deshalb frühzeitig! Auch wenn noch kein Termin für einen Austausch oder eine Ergänzung feststeht, lohnt es sich bereits jetzt, erste Informationen zu sammeln.

Ist Ihre aktuelle Heizung optimal für Sie? - Eine Infografik. (Foto: Schwarzer.de)

Ist Ihre aktuelle Heizung optimal für Sie? – Eine Infografik. (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizung in Zeiten des Klimawandels: Sinnvoll in 2023?

Eine Gasheizung kann noch in 2023 eingebaut werden, aber Experten raten in den meisten Fällen davon ab. Die Gesetzeslage kann sich schnell ändern und es ist unklar, ob es in Zukunft ein Verbot von Gasheizungen geben wird. Eine Investition in eine neue Gasheizung wäre somit riskant, da die Anlage möglicherweise nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfte. Zusätzlich könnte eine Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien kommen, was weitere Kosten verursachen würde.

Im Falle eines Defekts der derzeitigen Gasheizung oder wenn es nicht möglich ist, ein Darlehen für eine kostenintensive Wärmepumpenheizung zu erhalten, kann es ratsam sein, noch in diesem Jahr eine neue Gasheizung zu installieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die neuen Bestimmungen des GEG nicht vom Zeitpunkt der Beauftragung einer Heizungsfirma abhängen, sondern vom Beginn der Bauausführung. Wenn der Einbau erst 2024 erfolgt, gelten auch die neuen Regelungen.

Wird meine Gasheizung nach 2025 noch zugelassen sein?

Für Besitzer von Gasheizungen gibt es gute Nachrichten: Ab 2025 müssen sie nicht mehr zwangsweise auf eine neue Heizung umsteigen. Dies liegt vor allem daran, dass Robert Habeck seine Forderungen nach einer Pflicht zum Austausch alter Heizungen zurückgenommen hat. Seit 2024 gibt es jedoch Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die mit regenerativen Energien kombiniert werden müssen. Wenn die aktuelle Gasheizung nach 2025 defekt ist, kann sie repariert werden. Nur wenn der Defekt nicht mehr reparabel ist, darf keine neue Gasheizung mehr installiert werden.

Effizientes Heizen leicht gemacht: Eine Infografik zur Funktionsweise und Flexibilität von Hybridheizungen. (Foto: Schwarzer.de)

Effizientes Heizen leicht gemacht: Eine Infografik zur Funktionsweise und Flexibilität von Hybridheizungen. (Foto: Schwarzer.de)

Gibt es eine Frist für den Austausch von Gasheizungen?

Ein vollständiges Heizungsverbot, das die Stilllegung aller Öl- und Gasheizungen bis zum Jahr 2045 vorsieht, steht derzeit auf der Agenda. Es ist jedoch fraglich, ob eine vollständige Umsetzung dieser Vorgabe realistisch ist und ob rechtzeitig genügend umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen werden.

Derzeit in Betrieb befindliche Gasheizungen genießen Bestandsschutz. Erst wenn sie nicht mehr reparabel sind und eine Heizungshavarie verursachen, besteht eine Pflicht zum Austausch durch eine neue oder mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung.

Wer übernimmt die Kosten des Heizungsverbots in Deutschland?

Politiker sind oft dafür bekannt, Pläne ohne eine sorgfältige Überprüfung ihrer Umsetzbarkeit voranzutreiben. Robert Habeck, der kürzlich eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot ins Gespräch gebracht hat, hat dies am eigenen Leib erfahren. Obwohl bestimmte Änderungen in die Gesetzgebung aufgenommen werden, wird Habecks Plan scheitern. Nur Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden müssen, sind von den Überlegungen betroffen. Doch wer wird für die Kosten aufkommen?

Abwrackprämie: Werden auch Gas- und Ölheizungen gefördert?

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Habeck, bestätigt, dass es bereits eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen gibt, auch wenn diese nicht unter diesem Namen bekannt ist. Er ist davon überzeugt, dass Wärmepumpen, die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten bezuschusst werden, in finanzieller Hinsicht ähnlich behandelt werden sollten. Falls eine bestehende Heizung, die auf fossilen Brennstoffen basiert, gegenwärtig ausgetauscht oder modernisiert wird, kann diese Prämie genutzt werden.

Kritiker der Abwrackprämie glauben, dass sie ähnliche Probleme wie die frühere Abwrackprämie für Autos hervorrufen könnte. Damals wurden die Autohersteller mit Anfragen überflutet, nur um im nächsten Jahr einen massiven Rückgang der Nachfrage zu erleben. Dies geschah, weil die Menschen lediglich ihren geplanten Autokauf vorgezogen hatten und es somit zu einer Verschiebung der normalen Verteilung von Autokäufen kam. Letztendlich wurden keine zusätzlichen Autos verkauft, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte dazu beitragen, den Einsatz von klimafreundlicheren Heizungssystemen zu beschleunigen. Allerdings könnten einige potenzielle Kunden sich aus finanziellen Gründen oder aufgrund einer noch funktionsfähigen Heizung gegen eine Neuanschaffung entscheiden. Daher ist es möglich, dass die Wirkung der Prämie begrenzt ist.

Wer übernimmt die Kosten für das Heizungsverbot?

Es besteht immer noch Unklarheit darüber, wie Verbraucher die hohen Kosten für eine neue Heizung finanzieren sollen. Viele sind gezwungen, Kredite aufzunehmen, um die Ausgaben überhaupt stemmen zu können. Eine Umrüstung auf eine hybride Heizung schlägt mit bis zu 15.000 Euro zu Buche, je nach Art der Wärmepumpe. Eine einfache Luft-Wärmepumpe ist noch im genannten Kostenrahmen, andere Modelle sind noch teurer. Derzeit können Verbraucher bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten über staatliche Fördermittel abdecken, aber das allein reicht oft nicht aus.

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Durch den Einsatz von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung könnte eine soziale Entlastung der Kosten erreicht werden. Die Gelder für diesen Fonds stammen hauptsächlich aus dem Emissionshandel und Bundeszuschüssen. Es ist jedoch noch nicht geklärt, wer die Kosten schlussendlich tragen soll.

Installationsengpässe: Wer ist für den Einbau von Wärmepumpen zuständig?

Der Fachkräftemangel im Bereich der Wärmepumpeninstallation führt dazu, dass einige Installationsbetriebe bereits für das kommende Jahr ausgebucht sind. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von Wärmepumpen können die Betriebe nicht mehr Projekte annehmen, da es an qualifizierten Arbeitskräften und Auszubildenden mangelt. Die steigende Nachfrage nach Wärmepumpen, die durch das geplante Heizungsverbot und die Diskussion um eine mögliche Abwrackprämie noch verstärkt wird, verschärft die Situation zusätzlich.

Quellen der Bauteile für zahlreiche Wärmepumpen

Die hohe Nachfrage nach Heizungen mit Wärmepumpen führt dazu, dass die Hersteller mit der Produktion und Lieferung nicht mehr nachkommen können. Einige Heizungsunternehmen rechnen daher erst ab 2024 wieder mit ausreichenden Liefermengen für einzelne Bauteile. Dies bedeutet, dass der geplante Umbau der Heizung möglicherweise erst im nächsten Jahr erfolgen kann und längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

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